Konditionen
Neuropsychologische Leistungen zur Diagnostik und Therapie nach einem Unfall können nach vorliegender Kostengutsprache direkt mit der Unfallversicherung abgerechnet werden.
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Seit dem 01.07.2017 ist die neuropsychologische Diagnostik eine anerkannte Pflichtleistung des KVG. Sie erfolgt auf ärztliche Anordnung zur neuropsychologischen Abklärung mit entsprechender Fragestellung.
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Die neuropsychologische Therapie stellt keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenversicherung dar. Jedoch kommen Zusatzversicherungen für einen Teil der Kosten einer Behandlung nach Erkrankungen des Gehirns (z.B. Schlaganfall, Gehirnblutung) auf. Auskunft erhalten Sie über Ihre Krankenkasse.
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Selbstzahlern wird ein Tarif von SFr. 15.53 pro 5 Minuten verrechnet (Tarif für Neuropsychologische Leistungen).
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Beratungsgespräche und/oder Coaching Leistungen können nicht über KVG oder VVG abgerechnet werden. Der Tarif beträgt hier SFr. 15.53 pro 5 Minuten. Eine Beratung dauert pro Sitzung zwischen 45 und 90 Minuten.
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Anmeldung
Die Anmeldung bei versicherten Leistungen erfolgt über einen Arzt (Hausarzt, Psychiater, Neurologe, Spital oder andere klinische Versorger) oder die zuständige Versicherung (u.a. Suva, Unfallversicherer, IV).
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Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte mit. Zu einer neuropsychologischen Untersuchung bitte entsprechende Sehhilfen und/oder Hörgeräte mitbringen.
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Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser bis zu 24 Stunden zuvor abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der volle Ansatz der vereinbarten Leistung verrechnet.
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