Konditionen
Neuropsychologische Leistungen zur Diagnostik und Therapie nach einem Unfall können nach vorliegender Kostengutsprache direkt mit der Unfallversicherung abgerechnet werden.
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Die neuropsychologische Diagnostik ist bei entsprechender ärztlicher Verordnung eine anerkannte Pflichtleistung der obligatorischen Krankenversicherung (KVG).
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Die neuropsychologische Therapie nach Krankheit ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenversicherung dar. Jedoch kommen Zusatzversicherungen für einen Teil der Kosten einer Behandlung nach Erkrankungen des Gehirns (z.B. Schlaganfall, Gehirnblutung) auf. Auskunft erhalten Sie über Ihre Krankenkasse.
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Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Psychiater und Neurologen
- Spitäler oder andere klinische Versorger
- Versicherungen (z.B. Suva, Unfallversicherung, IV)
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Zum Termin bitte mitbringen
- Krankenkassenkarte
- Gehilfen oder Hörgeräte
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Tarife
Tarif für Selbstzahler: ca. 186 CHF pro Stunde (entspricht 15.53 CHF pro 5 Minuten gemäss Tarif für neuropsychologische Leistungen)
Fahreignungsabklärungen sind im Voraus zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt anschliessend nach effektivem Zeitaufwand.
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​Terminabsage
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage mindestens 48 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der volle Ansatz der vereinbarten Leistung verrechnet.
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